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Call for Papers – 2/2024 «Subsidiarität»

2024-02-19

Der Begriff der Subsidiarität bezeichnet den Umstand, dass eine bestimmte Rechtsfolge nur ersatz- oder hilfsweise zu einer anderen eintritt. Das wohl bekannteste Beispiel von Subsidiarität betrifft die Aufgabenzuweisung zwischen Bund und Kantonen in der Verfassung. Danach nimmt der Bund nur jene Aufgaben wahr, die die Möglichkeiten der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung bedürfen. Aber auch in anderen Bereichen des Rechts finden sich Beispiele von Subsidiarität. So haftet etwa der Kollektivgesellschafter subsidiär zur Gesellschaft, und Auftragsrecht kommt auf zahlreiche Rechtsverhältnisse subsidiär zur Anwendung. In der zweiten Ausgabe dieses Jahres wollen wir den weitverbreiteten Mechanismus der Subsidiarität in verschiedenen Zusammenhängen betrachten.

Als Inspiration für einen Beitrag in der Ausgabe «Subsidiarität» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Subsidiarität als föderales Prinzip
  • Subsidiarität als allgemeiner Verfassungsgrundsatz
  • Die kirchenrechtlichen Grundlagen der modernen Subsidiaritätslehre
  • Das europarechtliche Subsidiaritätsprinzip
  • Subsidiarität in der strafrechtlichen Konkurrenzlehre
  • Die strafrechtliche Notstandstat im Lichte des Subsidiaritätsprinzips
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Haftung bei Delegation und Subdelegation im Auftragsrecht
  • Grenzen der Subsidiarität der gesetzlichen Erbfolge
  • Grund und Grenzen des Subsidiaritätsgrundsatzes im Kindesschutzrecht

 

Neben Aufsätzen zu diesem Schwerpunktthema oder themenunabhängigen Beiträgen freuen wir uns auch über die Einreichung von Dissertationszusammenfassungen. Mit dieser Rubrik bietet ex/ante jüngsten Doktor/innen des Rechts eine Plattform, um eine Zusammenfassung ihrer Arbeit an ein breites Publikum zu tragen.

Die Beiträge umfassen 5–12 Druckseiten (20 000–44 000 Zeichen, inkl. Leerschlägen). Ausnahmsweise werden längere Texte akzeptiert. Dissertationszusammenfassungen sollten in der Regel nicht mehr als 5 Druckseiten (ca. 20 000 Zeichen) umfassen.

ex/ante-Preis

ex/ante verleiht jährlich einen Preis für den besten Beitrag. Mit der Einreichung eines Beitrages für unsere nächste Ausgabe nehmen Sie automatisch an diesem Wettbewerb teil und erhalten dadurch die Chance auf eine Auszeichnung und ein kleines Preisgeld.

Einreichen von Artikeln

Die Einreichung von Artikeln erfolgt über die Onlineplattform von ex/ante.

Beiträge sind bis am 8. Juli 2024 einzureichen, einzureichen, Dissertationszusammenfassungen bis am 11. September 2024.

Eine Ankündigung der Beiträge (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe) ist erwünscht, um thematische Überschneidungen vermeiden zu können. Bei Fragen steht die Schriftleitung für eine kurze Besprechung des Exposés zur Verfügung. Unangekündigte Einreichungen sind jedoch ebenfalls möglich.

Alle eingereichten Artikel haben den Autor/innenrichtlinien von ex/ante zu entsprechen. Die Richtlinien und alle weiteren Informationen zum Publikationsprozess befinden sich auf der Webseite.

Wir freuen uns auf zahlreiche Beiträge!

 

Die Herausgeberschaft