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Call for Papers: ex ante 2/2019 «Digitalisierung und Recht»

2019-05-09

Im Dezember 2019 erscheint die Schwerpunktausgabe von ex ante zum Thema Digitalisierung und Recht. Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen.

Es ist ein Fakt, dass unsere Welt immer digitaler wird. Die Mobilfunkanbieter rüsten zurzeit mit «5G» auf, um schnelleres Internet anbieten zu können. Der Kanton Zug erklärt sich offiziell zum «Crypto-Valley». Doch wie wird das Recht in diese Entwicklung einbezogen? Dabei stellen sich aus rechtsethischer und rechtssoziologischer Sicht interessante Fragen. Auch die Entwicklung des positiven Rechts darf nicht schlafen. Es ist eine der Herausforderungen der Rechtswissenschaften, im Zeitalter der Digitalisierung aktuell zu bleiben, den Entwicklungen zu folgen und entsprechende Unterstützung und Sicherheit zu schaffen.

Wir möchten Sie zudem explizit auf die Rubrik Dissertationsbesprechungen aufmerksam machen. Darin möchten wir jüngsten Doktoren eine Plattform bieten, um ihre geleistete Arbeit in einer Zusammenfassung an ein breiteres Publikum zu tragen (siehe Autorichtlinien für weitere Informationen).

Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir in unserer ersten Ausgabe 2020 eine Zusammenarbeit mit der CUSO geplant haben. Teilnehmende des CUSO Jahresseminars 2019 sind herzlich eingeladen Ihren Beitrag in diesem Sonderheft zu publizieren. Genaueres wird im kommenden Call for Papers publiziert, wobei die Frist für die Einreichung der Beiträge (31. Januar 2020) bereits jetzt bekannt ist.

Als rechtliche Querschnittsmaterie stellen sich zum Thema «Digitalisierung und Recht» Fragen in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Digitalisierung und Recht» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Elektronisch Abstimmen – Chancen und Risiken
  • Smart Contract
  • Blockchain Technologie
  • Straftaten im Internet
  • Virtuelle Generalversammlungen
  • Digitalisierung des Grundbuchs
  • «Predictive justice»
  • Die elektronische Identität

Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge). 

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge oder Urteilsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

Die Eingabe von Beiträgen erfolgt über die Onlineplattform von ex ante.

Beiträge zum Schwerpunktthema sind bis spätestens 8. Juli 2019 einzureichen. Dissertationsbesprechungen sind bis am 30. August 2019 an uns zu übermitteln. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt beziehungsweise die nötigen Kontakte herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Das Herausgeberteam