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Call for Papers: ex ante 1/2019 «Information»

2019-02-17

Im Juni 2019 erscheint die Schwerpunktausgabe von ex ante zum Thema Information. Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen.

Information, ob falsch, ob richtig betrifft uns alle. Die Falschinformation ist ein aufkommendes Mittel der Politik, Informationen sind mehr denn je ein wirtschaftliches Gut und die wachsende Informationsflut stellt alle Bereiche der Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Information ist aber auch ein durch Recht geregelter Vorgang, ein geschütztes Rechtsgut und kann eine rechtliche Pflicht darstellen.

Als rechtliche Querschnittsmaterie stellen sich zum Begriff «Information» Fragen in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Information» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Persönlichkeitsrecht: Informationelle Selbstbestimmung als Frage des Zivil- und des Verfassungsrechts
  • Publikationspflichten im Börsenrecht
  • Informationsverbote: Bankkundengeheimnis, Anwalts- und Arztgeheimnis und weitere berufliche Schweigepflichten
  • Der Beweis im Strafrecht als verfahrensrelevante Information
  • Parlamentarische Informationsrechte in Bund und Kantonen
  • Auskunftsrechte in der Aktiengesellschaft
  • Informationen als Tatmittel im Strafrecht: Insiderdelikte, Täuschung durch Information
  • Automatischer Informationsaustausch im transnationalen Verhältnis
  • Anspruch auf Informationen von der Gegenpartei im Zivilprozess

Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge).

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge, Urteils- oder Dissertationsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

Einreichen von Artikeln

Die Eingabe von Beiträge erfolgt über die Onlineplattform von ex ante.

Beiträge zum Schwerpunktthema sind bis spätestens 31. Januar 2019 einzureichen. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass Sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt beziehungsweise die nötigen Kontakte herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Das Herausgeberteam