Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen Zur Fußzeile springen

Themenunabhängige Abhandlung

Bd. 2017 Nr. 2: Nahrung

Sittenwidrigkeit des Sexdienstleistungsvertrags?

  • Sebastian Reichle
  • Roman Schister
Eingereicht
March 14, 2018
Veröffentlicht
2018-03-14

Abstract

Der sogenannte Sexdienstleistungsvertrag (oder nach älterer Terminologie: Prostitutionsvertrag) ist gemäss geltender Rechtsprechung des Bundesgerichts nichtig, weil er gegen die guten Sitten verstösst. Der Sittenbegriff ist jedoch unbestimmt und unterliegt einem steten Wandel. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie sich die veränderten Moralvorstellungen in Rechtsprechung und Lehre in der Schweiz, Deutschland und Österreich niedergeschlagen haben. Es wird vertreten, dass der Sexdienstleistungsvertrag nicht (mehr) sittenwidrig ist. Auf ihn ist in erster Linie das Auftragsrecht anzuwenden. Die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Grundlage wird verneint.