Die Sexarbeit ist in der Schweiz diversen öffentlich-rechtlichen Regelungen unterworfen. Der vorliegende Beitrag analysiert diese mit besonderem Fokus auf das Verfassungsrecht, das Raumplanungs- Bau-, und Ausländerrecht sowie einzelne Bestimmungen des kantonalen bzw. kommunalen Gewerbepolizeirechts. Es zeigen sich dabei insbesondere drei Unzulänglichkeiten: Versteckte Repression und Diskriminierung der Sexarbeit sowie die Intransparenz und Komplexität des Rechtsrahmens. Zur Behebung dieser Defizite wird die Aufhebung der rechtlichen Schranken der Sexarbeit vorgeschlagen. Alternativ wird empfohlen, einen bundesweit einheitlichen Erlass betreffend Sexarbeit gestützt auf Art. 95 Abs. 1 BV bzw. eines kantonalen Konkordats zu erlassen.