
Dieser Beitrag analysiert die Risiken für die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Betreiberinnen von Atomkraftwerken im Falle eines Entzugs der Betriebsbewilligung entschädigen zu müssen. Die Autorin beachtet dabei sowohl das geltende Recht wie auch etwaige Änderungen, die sich bei Annahme der Atomausstiegsinitiative ergeben könnten.