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Schwerpunktthema

Bd. 2026 Nr. 1 (2026): Sprache

La Commission de rédaction de l’Assemblée fédérale: Historique, compétences et impact dans le système juridique

Eingereicht
December 14, 2025
Veröffentlicht
2026-06-11

Abstract

Das Bundesrecht ist in drei Sprachen veröffentlicht. Um die Übereinstimmung der Sprachen zu gewährleisten, verfügt das Bundesparlament über eine Redaktionskommission. Die Mitglieder dieser Kommission sind Parlamentarier. Diese Kommission ist befugt, Gesetzesentwürfe zu ändern, die Übersetzungsungenauigkeiten oder formale Fehler enthalten. Die Redaktionskommission kann auch nach Inkrafttreten eines Gesetzes Fehler korrigieren. Das Bundesgericht berücksichtigt die von der Kommission vorgenommenen Änderungen nicht immer. Es ist gelegentlich der Ansicht, dass die Kommission ihre Kompetenzen überschritten hat. Dieser Ansatz spiegelt die Bedeutung der Auslegung von Gesetzen wider und erschwert das Verständnis der Rolle der Kommission.

DOI: 10.3256/978-3-03929-105-2_02