Das Bundesrecht ist in drei Sprachen veröffentlicht. Um die Übereinstimmung der Sprachen zu gewährleisten, verfügt das Bundesparlament über eine Redaktionskommission. Die Mitglieder dieser Kommission sind Parlamentarier. Diese Kommission ist befugt, Gesetzesentwürfe zu ändern, die Übersetzungsungenauigkeiten oder formale Fehler enthalten. Die Redaktionskommission kann auch nach Inkrafttreten eines Gesetzes Fehler korrigieren. Das Bundesgericht berücksichtigt die von der Kommission vorgenommenen Änderungen nicht immer. Es ist gelegentlich der Ansicht, dass die Kommission ihre Kompetenzen überschritten hat. Dieser Ansatz spiegelt die Bedeutung der Auslegung von Gesetzen wider und erschwert das Verständnis der Rolle der Kommission.
DOI: 10.3256/978-3-03929-105-2_02