Die Sonderabgabe auf Vermögenswerten im Schweizer Asylrecht dient der Rückerstattung von Kosten, die durch Asylsuchende entstehen. Ursprünglich wurde eine Abgabe auf Erwerbseinkommen erhoben, heute erfolgt die Rückerstattung über Vermögenswerte. Die rechtliche Einordnung dieser Abgabe ist unklar: Sie ist keine klassische Steuer, da Einnahmen zweckgebunden sind, aber auch keine herkömmliche Kausalabgabe, weil kein individueller staatlicher Nutzen für jede abgabenpflichtige Person vorliegt. Vielmehr handelt es sich um eine Kostenanlastungssteuer, die eine bestimmte Personengruppe belastet. Die Erhebung dieser Abgabe wirft verschiedene rechtliche Fragen auf, die einer weiteren Klärung bedürfen.
DOI: 10.3256/978-3-03929-095-6_03