Der EuGH hat kürzlich drei Urteile zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus erlassen, die Urteile WS vom 16. Januar 2024, K und L vom 11. Juni 2024 sowie AH und FN vom 4. Oktober 2024. Diese Urteile betreffen alle Frauen, die internationalen Schutz beantragt haben, und haben gemeinsam, dass sie geschlechtsspezifischen Fragen besondere Aufmerksamkeit widmen. Dieser Artikel stellt diese neue europäische Rechtsprechung vor und analysiert sie. Gleichzeitig wird hinterfragt, inwieweit das europäische Asylrecht geschlechtsspezifische Verfolgung berücksichtigt – oder unsichtbar macht. Er kommt zu dem Schluss, dass diese Urteile trotz ihrer potenziellen Schwachstellen einen echten Fortschritt in Richtung eines geschlechtersensiblen Asylrechts und eines besseren Schutzes von weiblichen Flüchtlingen darstellen.
DOI: 10.3256/978-3-03929-095-6_04