
Aufgrund ihrer Funktionsweise und ihrer möglichen (oder potenziellen) Anwendungen berührt die Gesichtserkennung die Grundrechte und den Schutz der Persönlichkeit. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Schweizer Rechtssystem, das auf diese Technologie anwendbar ist, und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere für öffentliche Behörden. Obwohl das Datenschutzrecht allgemeine und spezifische «technisch neutrale» Grundsätze aufstellt, werden diese angesichts der Verwendung von Gesichtserkennungssoftware teilweise untergraben. In bestimmten Konstellationen wäre ein spezifischerer Rahmen wünschenswert, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor.
DOI 10.3256/978-3-03929-084-0_03