
Der Artikel beleuchtet die verschiedenen rechtlichen Wege des Zugriffs auf Daten, die aus einem «Event Data Recorder» (im Folgenden: EDR) in Strafverfahren stammen. Zunächst wird auf die Geschichte dieser Technologie eingegangen. Anschliessend untersucht der Artikel die Frage, ob die Polizei befugt ist, Daten aus einem EDR zu erlangen. Er kommt zum Schluss, dass die Daten als «Aufzeichnungen» zu qualifizieren sind und nur mit einem Durchsuchungsbefehl erhoben werden dürfen. Schliesslich analysiert der Artikel die Empfehlung der Freiburger kantonalen Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation vom 10. Mai 2023 und kommt zum Schluss, dass die Strafrechtsbehörde im Rahmen eines Strafverfahrens möglicherweise umgangen werden kann, da die Daten aus einem EDR sofort erstellt werden.
DOI: 10.3256/978-3-03929-084-0_05