
Dieser Beitrag untersucht den Abbruch lebenserhaltender medizinischer Massnahmen (Behandlungsabbruch) aus verfassungs- und gesetzesrechtlicher Perspektive. Der Behandlungsabbruch wird als intrapersonaler Konflikt grundrechtlicher Interessen beschrieben, der den Gesetzgeber zur Koordination dieser Interessen verpflichtet. Angesichts der normativen Offenheit der betroffenen Grundrechtsinteressen wird dargelegt, dass diese Koordination nicht durch materielle, sondern nur durch prozedurale Regelungen erreicht werden kann, die eine Verlagerung der grundrechtlichen Interessenabwägung von einer abstrakten Ebene auf den konkreten Einzelfall ermöglichen. Die vor diesem Hintergrund untersuchten strafrechtlichen sowie personen- und erwachsenenschutzrechtlichen Bestimmungen offenbaren mehrere Defizite, die eine effektive Interessenabwägung im Einzelfall erschweren.
DOI: 10.3256/978-3-03929-084-0_08