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Themenunabhängige Abhandlung

Bd. 2024 Nr. 2: Subsidiarität

Le prédécès et ses avatars

Eingereicht
July 8, 2024
Veröffentlicht
2024-11-25

Abstract

Wenn ein Erbe vor dem Erblasser stirbt, legt das Vorerbschaftssystem bestimmte Regeln für den Erbfall des Erblassers fest. Fünf weitere Institutionen (Ausschlagung, Enterbung, Erbunwürdigkeit, Ausschlagung, Substitution) nutzen die Vorversterbensregelung nur subsidiär, aber mit einigen Variationen, insbesondere im Hinblick auf das Schicksal des Pflichtteils, wenn der Vorversterbende ein pflichtteilsberechtigter Erbe ist.

DOI: 10.3256/978-3-03929-069-7_07