
Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Rügeprinzip vor Bundesgericht und im kantonalen Rechtsmittelverfahren der ZPO. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwiefern durch dieses der Grundsatz iura novit curia eingeschränkt wird. Damit zusammenhängend widmet sich der Autor in Kürze der materiellen Ausschöpfung des Instanzenzugs.
DOI: 10.3256/978-3-03929-036-9_04