
Dieser Beitrag befasst sich mit den Bedingungen für die materielle und formelle Gültigkeit von Gutachten im Bundesverwaltungsrecht. Er zeigt Wege auf, wie ihre Rechtskonformität sichergestellt werden kann, und schlägt eine Gliederung im Fall von abweichenden Gutachten vor. Denn es ist Sache der Behörde zu entscheiden, ob das Gutachten ergänzt oder gar verworfen werden muss oder nicht.