
Das Explorationsgespräch des Sachverständigen mit der beschuldigten Person ist ein zentraler Baustein der psychiatrischen Begutachtung im Strafverfahren. Der Autor legt in seiner Dissertation dar, dass ein faires Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK nur dann stattfindet, wenn die Exploration audiovisuell aufgezeichnet wird und wenn die Verteidigung der beschuldigten Person an der Exploration teilnehmen darf.