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Call for papers: ex/ante 2/2021 - Heilung

2021-03-03

Im Dezember 2021 erscheint die nächste Ausgabe von ex/ante. Das Schwerpunktthema lautet «Heilung». Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen.

«Heilen» heisst in der Alltagssprache «gesund machen» oder «durch eine entsprechende Behandlung beseitigen». Die «Heilung» ist aber auch ein Begriff der Rechtssprache und bedeutet dort die Behebung der Mangelhaftigkeit eines Rechtsvorganges. Der Begriff gibt damit Anlass, sich zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragen Gedanken zu machen. Zum einen bietet sich die rechtliche Untersuchung medizinischer und gesundheitspolitischer Themen an. Von besonderer Aktualität sind im Moment natürlich jene Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie stellen. Zum anderen kommen auch alle denkbaren Rechtsvorgänge und der Umgang mit ihrer Mangelhaftigkeit als Untersuchungsgegenstände in Betracht.

Wir freuen uns bereits auf Ihre Ideen für Abhandlungen zum Thema «Heilung», und auch auf Ihre Ideen für themenunabhängige Beiträge. Wir möchten Sie zudem explizit auf die Rubrik «Dissertationsbesprechungen» aufmerksam machen. Darin möchten wir jüngsten Doktorinnen und Doktoren des Rechts eine Plattform bieten, um eine Zusammenfassung ihrer Arbeit an ein breites Publikum zu tragen (siehe Autorichtlinien für weitere Informationen).

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Heilung» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Die öffentliche Gesundheit bei der Verhältnismässigkeitsprüfung
  • Die Deckung von pandemiebedingten Umsatzausfällen der Spitäler durch die Reserven der Krankenversicherungen
  • Die beschleunigte Zulassung von Impfstoffen aus rechtlicher Sicht
  • Die Grundrechtskonformität des Impfzwangs
  • Die Haftung bei Impfschäden
  • Die Heilbehandlung nach Art. 64 ATSG
  • Die Heilung von Formmängeln
  • Die Heilung von Verfahrensmängeln

Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge).

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge oder Urteilsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex/ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

Einreichen von Artikeln

Die Eingabe von Beiträgen erfolgt über die Onlineplattform von ex/ante.

Beiträge zum Schwerpunktthema sind bis spätestens 9. Juli 2021 einzureichen. Dissertationsbesprechungen sind bis am 3. September 2021 an uns zu übermitteln. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt, beziehungsweise würde es nötigenfalls den Kontakt zwischen den betreffenden Autoren herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex/ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Das Herausgeberteam